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Filmherstellung

Stadt Wien

Was wird gefördert?

• Die Herstellung von Experimentalfilmen, Dokumentarfilmen, Kurz- und Spielfilmen, die vorrangig in Wien gedreht werden oder einen Wien-Bezug vorweisen.

(Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.)

• Studentische Projekte sind antragsberechtigt.

Wer ist antragsberechtigt?

• Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien (18. Lebensjahr vollendet).

Fördersumme

bis zu 10.000 € für Kurzfilme und Langfilme

Fristen

31. Januar

31. Mai

30. September

Kontakt

Stadt Wien

Kulturabteilung, MA7

Sylvia Faßl-Vogler

+43 1 4000 84740

sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/film.html

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