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Filmförderung – künstl. Medienprojekte

Land Oberösterreich

Was wird gefördert?

• Gefördert werden künstlerische Medienprojekte sowie medienkulturelle Jahresprogramme mit künstlerischer Ausrichtung.

Wer ist antragsberechtigt?

• Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Künstler*innen und Institutionen, die sich künstlerisch mit den neuen Medien auseinandersetzen.

• Voraussetzungen:

> persönlicher Oberösterreichbezug durch die*den Künstler*in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt.

> Standort und/ oder starke Präsenz des Projekts/Programms in Oberösterreich.

> Bei künstlerischen Medienprojekten ist in jedem Fall zusätzlich eine gesicherte Präsentationsmöglichkeit in Oberösterreich Voraussetzung.

Fördersumme

• Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten des Projekts.

Fristen

Einreichphasen: Februar–April und Juli– September, siehe https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12835.htm, „Einreichphasen“

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Kultur und Gesellschaft

Abteilung Kultur

Susanne Alt

+43 732 77 20 15041

Susanne.Alt@ooe.gv.at

k.post@ooe.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/212759.htm

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