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Arbeitsstipendien

Land Tirol

Was wird gefördert?

• Ziel der Vergabe von Arbeitsstipendien ist es, kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit professionell arbeitende Kunst- und Kulturschaffende in ihrer Lebens- und Arbeitssituation zu unterstützen.

• Insgesamt werden max. 50 Stipendien in den Bereichen „Bildende Kunst“, „Musik“ „Literatur“, „Darstellende Kunst“ und „Film“ vergeben.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Kunst- und Kulturschaffende (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

> Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Tirol

> Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit im Haupterwerb in einer der genannten Kunstsparten

> Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer/kultureller Praxis

> Konkretes künstlerisches/kulturelles Vorhaben/Projekt, das mit Hilfe des Stipendiums verwirklicht werden soll (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).

Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Fördersumme

• Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 15. April bis 15. Oktober 2025 für max. sechs Monate gewährt und ist mit 1.500 € pro Monat dotiert (in Summe 9.000 € pro Stipendium).

Fristen

bis 15. Februar 2025

Aktuelle Ausschreibungen werden hier veröffentlicht:

https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Kultur

Telefon+43 512 508 3752

kultur@tirol.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe

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