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Förderung von künstlerischem Filmschaffen

Land Niederösterreich

Was wird gefördert?

• Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Filmschaffenden, die kommerziell schwierige Filme herstellen – in den Bereichen Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Experimentalfilm und Animationsfilm.

• Unterstützt werden Projekte, die vorwiegend für den Einsatz bei Filmfestivals oder für die Distribution im Kino und in gesonderten Fällen für eine Onlineverwertung vorgesehen sind.

Wer ist antragsberechtigt?

• Natürliche Personen mit abgeschlossener filmischer Ausbildung sein, die beim eingereichten Projekt in führender Funktion (Regie/Produktion) tätig sind.

• Natürliche Personen mit noch nicht abgeschlossener filmischer Ausbildung sein, die beim eingereichten Projekt in führender Funktion tätig sind, wenn es sich um Abschlussfilme handelt. Sonstige Filme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.

• Sollten Förderwerbende keine filmische Ausbildung absolviert haben, aber bereits eigene Filmprojekte erfolgreich realisiert haben, kann das Ansuchen gesondert geprüft werden.

• Juristische Personen bzw. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften jeweils mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum sein; künstlerische und filmwirtschaftliche Qualifikation sind Voraussetzung.

• Die eingereichten Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Land Niederösterreich haben, in erster Linie in personeller Sicht. Bei starken inhaltlichen Bezügen, oder wenn ein Großteil der Dreharbeiten in Niederösterreich stattfindet, kann ein Projekt auch ohne personellen Niederösterreich-Bezug förderbar sein.

Fördersumme

Keine Angabe, da vom Projekt abhängig

Fristen

Einreichungen sind laufend möglich. Die Einreichunterlagen sind grundsätzlich vor Produktionsbeginn einzubringen

Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Kunst und Kultur

zHd Filmförderung

+43 2742 9005-17030

post.k1@noel.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Film_-_Foerderung.html

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