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Kulturförderung

Land Burgenland

Was wird gefördert?

• Film- und Fotowesen.

Wer ist antragsberechtigt?

• Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, oder das zu fördernde Vorhaben findet im Burgenland statt, oder das zu fördernde Vorhaben leistet einen besonderen kulturellen Beitrag zum Land Burgenland oder liegt im Interesse des Landes Burgenland, oder das zu fördernde Vorhaben dient einer Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes.

Fördersumme

keine Angabe

Fristen

1. Februar

1. Mai

1. September

1. November

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft

Referat Kultur

Christoph Gausch

+43 057 600 2128

post.a7-kultur@bgld.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.burgenland.at/themen/kultur/kulturfoerderungen

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